6. Food Festival Uttenweiler am 17.05.2026

Ein Fest für alle Genießer und Entdecker

Uttenweiler isst...

Unter dem Motto „Uttenweiler isst…“ stellen wir von der Narrenzunft Pflugraicher unser sechstes Food Festival auf die Beine.

Am 17. Mai 2026 verwandeln wir den Uttenweiler Festplatz in eine Schlemmer- und Genussmeile. Lassen Sie den heimischen Herd aus und genießen Sie die Vielfalt!

Genuss für Alle

Von schwäbischen Klassikern bis zum beliebten Street Food – für jeden, ob jung oder alt, wird etwas dabei sein. Ob zum Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee oder auch nur für den kleinen Hunger zwischendurch.

Informationen für Aussteller

Falls wir euer Interesse geweckt haben und ihr selbst mit eurem Food Truck/Imbiss zu uns kommen möchtet oder wenn ihr als Verein aus der Umgebung euren eigenen Stand auf die Beine stellen wollt, dann meldet euch doch unter info@food-festival-uttenweiler.de oder nutzt unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen!
Die Kosten für Standbetreiber belaufen sich auf 175,- zzgl. MwSt. pro Stand mit ca 20qm Fläche. Die Standkosten beinhalten einen Lichtstromanschluss mit 230V.

Werden weitere, oder andere (16A, 32A), Stromanschlüsse benötigt, oder es wird weitaus mehr Fläche benötigt, geben wir Ihnen gerne vor Vertragsabschluss die Kosten für diese bekannt.

Standanmeldung

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Das Food Festival wird von der Narrenzunft Pflugraicher Uttenweiler e.V. veranstaltet. Den Anweisungen der Organisatoren vor Ort ist Folge zu leisten.

2. Standplatz & Kosten
Die Zuweisung der Standplätze erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Die Standgebühr beträgt 175,- € zzgl. MwSt. für ca. 20qm inkl. einem 230V Anschluss. Zusätzliche Flächen oder Anschlüsse (16A/32A) werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.

3. Aufbau & Betriebszeiten
Der Aufbau beginnt am Veranstaltungstag (17. Mai 2026) ab 08:00 Uhr. Alle Stände müssen bis spätestens 10:30 Uhr vollständig betriebsbereit sein. Die Verkaufszeiten enden um 18:00 Uhr. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

4. Technik, Strom & Gas
Sämtliche elektrischen Geräte und Kabel müssen den aktuellen VDE-Vorschriften entsprechen. Gasgeräte müssen über eine gültige Abnahme verfügen. Der Betreiber ist für die Sicherheit seiner Anlagen selbst verantwortlich.

5. Hygiene & Müll
Jeder Standbetreiber verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften für Lebensmittel. Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll muss vom Betreiber selbstständig entsorgt werden.

6. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden an Waren und Ständen, sofern kein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

7. Rücktritt
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen behält sich der Veranstalter vor, die Standgebühr teilweise oder vollständig einzubehalten.